Corona Regeln ab dem 02.04.2022

 

Der Bundestag hat im März 2022 ein geändertes Infektionsschutzgesetz beschlossen, damit entfallen ab dem 02.04.2022 bundesweit die meisten Corona-Maßnahmen.

Es soll nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen geben. Die so genannten „Basisschutzmaßnahmen“ bleiben also bestehen:

  • Maskenpflicht: In Bussen, Bahnen, Krankenhäusern, Altenheimen und Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen.
  • Testpflicht: An Orten, an denen sich vulnerable Gruppen aufhalten, sowie in Schulen.
  • Hotspot-Regelungen: Für regionale sogenannte Hotspots kann es weitergehende Beschränkungen geben, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.

Für das SPZ gilt: Das SPZ ist eine medizinische Einrichtung, in der Personen verkehren, die einer vulnerablen Gruppe angehören. Somit gilt für alle Personen (sowohl Mitarbeiter als auch Patienten (Ausnahmen siehe oben) und deren Begleitpersonen sowie sonstige Besucher), die das SPZ betreten, unverändert eine Maskenpflicht (FFP2-Standard).

gez. Deimling

Leitender Arzt

30.03.2022